Donnerstag, 23. Februar 2012

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Umfang und Gültigkeit

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Grafikatelier Liechti (nachfolgend als “Atelier Liechti” bezeichnet) gelten automatisch bei jedem Auftrag, der durch das Atelier Liechti entgegengenommen wird. Aufträge und Vereinbarungen verpflichten das Atelier Liechti nur zu denen im Dienstleistungsvertrag festgelegten Leistungen. Nachträglich hinzutretende Leistungen werden zusätzlich verrechnet.

2. Auftragsausführung

Die Auftragsausführung erfolgt entsprechend den im Dienstleistungsvertrag genannten Angaben sowie nach Art und Umfang der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel, welche dieser termingerecht, während der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt.

3. Grundlage für die Auftragsausführung

Grundlage für die Auftragsausführung ist der Entwicklungsvertrag. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen. Bis Entwicklungsbeginn sind dem Atelier Liechti sämtliche Informationen, Inhalte und Unterlagen, welche für die Entwicklung benötigt werden, zur Verfügung zu stellen. Werden Unterlagen erst später geliefert, steht es dem Atelier Liechti frei, den Endtermin angemessen neu anzusetzen.

4. Säumnis des Auftraggebers

Stellt der Auftraggeber dem Atelier Liechti Daten, Inhalte, Testergebnisse, Änderungswünsche oder andere für die Weiterführung des Auftrages notwendige Informationen nicht rechtzeitig zur Verfügung, fordert das Atelier Liechti den Auftraggeber auf, das fehlende Material bzw. die fehlenden Informationen innert einer angemessenen Frist zur Verfügung zu stellen. Nach dreimaliger erfolgloser Erinnerung gilt das bisherige Arbeitsergebnis als genehmigt.

5. Abnahmeprüfung

Die fertig ausgeführten Aufträge bedürfen nach Auslieferung einer Abnahmeprüfung durch den Auftraggeber. Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen vom Entwicklungsvertrag, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt schriftlich zu melden. Das Atelier Liechti ist um die Mängelbehebung bemüht. Liegen schriftlich gemeldete Mängel vor, so ist nach Mängelbehebung eine erneute Abnahme innerhalb von drei Arbeitstagen erforderlich. Erfolgt keine Meldung innerhalb der oben angegebenen Fristen, so gilt das Arbeitsresultat als abgenommen. Eine allenfalls gewünschte Verlängerung der Annahmefrist ist nur nach Vereinbarung mit dem Atelier Liechti wirksam.

6. Zusatzkosten

Aufgrund zusätzlicher Leistungen anfallende Zusatzkosten sowie Kosten von Dritten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

7. Einhaltung der Liefertermine und Verzögerungen

Das Atelier Liechti ist bestrebt, die vereinbarten Termine einzuhalten. Begründete Verzögerungen werden dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt.

8. Voraussetzung für die Termineinhaltung

Voraussetzung für die Termineinhaltung ist, dass der Auftraggeber zu den von dem Atelier Liechti angegebenen Terminen alle notwendigen Unterlagen vollständig zur Verfügung stellt (vgl. Punkt 3. – Grundlage für die Auftragsausführung). Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

9. Teillieferung und Teilrechnung

Bei grösseren Projekten, für die ein Entgelt von mehr als 10’000.- vereinbart wurde, ist das Atelier Liechti berechtigt, das Projekt aufzuteilen und Teillieferungen durchzuführen und Teilrechnungen zu stellen.

10. Anzahlungen

Das Atelier Liechti kann Anzahlungen verlangen. Werden allfällige Anzahlungen nicht rechtzeitig bzw. nicht bis zum Zeitpunkt der Auslieferung getätigt, kann das Atelier Liechti die Lieferung bis zur Begleichung der Anzahlung zurückbehalten oder die Entwicklung entsprechend unterbrechen.

11. Rechnungsstellung und Skonto

Rechnungen sind 10 Tage ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Es werden keine Skontoabzüge gewährt.

12. Zahlungsverzug und Mahnung

Muss der Auftraggeber gemahnt werden, wird ihm eine Mahngebühr in Höhe von Fr. 20.- in Rechnung gestellt.

13. Eigentum, Urheberrecht und Nutzung

Das Eigentum am Produkt oder Arbeitsresultat verbleibt bis zur vollständigen Vertragserfüllung seitens des Auftraggebers vollständig bei dem Grafikatelier Liechti.

14. Referenz und Hinweis

Das Atelier Liechti ist berechtigt, Arbeitsresultate als Referenz anzuführen, sowie Vermerke bzw. Links auf http://www.atelierliechti.ch auf dem Produkt bzw. Arbeitsresultat anzubringen.

15. Rechte an Quellcodes

Die Rechte an Quellcodes (serverseitig) von Internetauftritten verbleiben bei dem Grafikatelier Liechti. Bei e-Business-, Datenbank- und Software-Lösungen verbleiben die Rechte am gesamten Quellcode bei dem Grafikatelier Liechti. Der Quellcode darf ohne Zustimmung des Atelier Liechti nicht verändert, erweitert, angepasst oder korrigiert werden. Werden Veränderung am Quellcode ohne Einwilligung vorgenommen, ist das Atelier Liechti berechtigt, dem Auftraggeber die Rechte am gesamten Quellcode zu den aktuellen Preisen in Rechnung zu stellen.

16. Gewährleistung für Arbeitsresultate

Für fertige Arbeitsresultate, die durch den Auftraggeber bzw. Dritte nachträglich verändert worden sind, entfällt jegliche Gewährleistung.

17. Gewährleistung für Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder anderer Vereinbarungen rechtlich unwirksam sein oder werden, wird dadurch der übrige Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.

18. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Grafikatelier Liechti (Röschenz) als vereinbart. Des weiteren gelten die ausführenden Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts.

Röschenz, November 2009 – Grafikatelier Liechti